Familienrat

 

Einhergehend mit der Maturität der Familie und besonders nach einer erfolgreichen Übergabe des Familienunternehmens an die nächste Generation soll ein formaler Familienrat bestellt werden. Die Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen eines Familienrates oder Familienforums sind durch die Mitglieder der Familie festzulegen (oft werden wir als Externe dazu eingeladen die drei Eckpunkte mit den Familienmitgliedern gemeinsam festzulegen).
Diese formalen Treffen sollten zwei bis dreimal im Jahr stattfinden, um Veränderungen, besondere Vorfälle, etc. zu diskutieren. Diese Treffen sollen sachlich auf das Unternehmen bezogen geprägt sein und sollen auch familiäre Themen auf der Agenda haben. Je nach Kultur innerhalb der Familie und Kenntnis über das Unternehmen verlaufen diese Treffen. Wir gestalten gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Familienrates die Agenden und stellen eine korrekte Protokollierung des Gesagten sicher.
Vor allem sollten im Familienrat folgende Themen behandelt werden:

  1. Wahl der Mitglieder im Familienbeirat
  2. Wahl der Mitglieder des Familienkontrollgremiums
  3. Annahme/Ablehnung von verschiedenen Vorschlägen (Familienwerte, Familienregeln, etc); Familiencharta, Family Governance (Familienverfassung)
  4. Weitere für die Familie wichtige Themenschwerpunkte (Nachfolge, etc.)

Eine Familiencharta markiert zugleich Ende und Anfang einer Familienstrategie, Nachfolgeregelung, etc. Sie stellt eine Art Gründungsurkunde für die Zukunft dar und soll als Bollwerk gegen eine mögliche Entfremdung der Unternehmerfamilie dienen. Sie erhält den Familienmitgliedern das Bewusstsein eines gemeinsamen Interesses, sie ersetzt Willkür durch geordnete Verfahren, sie schafft Planungssicherheit und stärkt den Zusammenhalt.
Die Charta steht am Anfang der von der Familie eigenständig praktizierten Family Governance. (K.Baus)

Erfahren Sie mehr in einem persönlichen Gespräch mit Dr. Bernhard Baumgartner!

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